Warum Rechtswissenschaft in Mainz
Jura und FB 03 aktuell
Am 14. November 2024 trafen sich ehemalige und aktuelle Teilnehmende des Deutsch-Französischen Programms der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Die Veranstaltung begann mit einer musikalischen Einstimmung, gefolgt von einer Begrüßung durch Univ.-Prof. Dr. Urs Gruber und Univ.-Prof. Dr. Klaus Wälde. Anschließend gaben Alumni und Studierende spannende Einblicke in ihre beruflichen Werdegänge und Entscheidungen.
Beim anschließenden Get-together lag der Fokus auf Vernetzung und Austausch – untermalt von stimmungsvoller Livemusik.
Ein rundum gelungener Abend, der die Bedeutung der deutsch-französischen Kooperation eindrucksvoll in den Mittelpunkt stellte.
Gruppenfoto der Redner:innen von links nach rechts: Prof. Urs Gruber, Juliane Beckmann, Julian Heidt, Prof. Klaus Wälde, Eliott Meunier, Dr. Christine Beneke, Yara Frank, Franziskus Barthelmes (LLM Mainz/Dijon), Dr. David Wittenberg
What are key implications of the current war in Gaza for international law? The coincidence of Israel’s compliance claim with catastrophic civilian suffering highlights the need for international law to discharge its functions in real time, distinguishing ex ante action-guidance and concurrent third-party evaluation while hostilities are ongoing from longer-term ex post accountability. Read more
Presentation for TwoLaW | Lecture Series on the Laws of War
Date: 22 October 2024
Time: 6.00-7.00 pm CET
The presentation will take place online via Zoom. Registration required.
Aus Sicht des Völkerrechts sind private Unternehmen seltsame Gebilde. Einerseits sind sie
juristische Personen und insoweit strukturell Staaten teilweise nicht unähnlich. Auf der anderen
Seite sind sie Kreaturen des nationalen Rechts. Die klassische Völkerrechtsdoktrin ordnet sie
daher unter der sehr weiten und diversen Kategorie der nicht-staatlichen Akteure ein: Sie sind
jedenfalls keine originären Völkerrechtssubjekte und damit aus Sicht der traditionellen
Rechtsquellenlehre nicht an der Setzung und Änderung völkerrechtlicher Normen beteiligt. Weiterlesen