Fördermöglichkeiten für Abschlussarbeiten

Juristen beenden ihr Studium in der Regel mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Als universitäre Qualifikation kommt danach die Promotion in Betracht. Zur Belohnung besonders guter Doktorarbeiten stehen neben den allgemeinen Quellen (z.B. die DFG) einige Förderprogramme unserer Universität zur Verfügung. Für Juristen sind vor allem die folgenden relevant:

Dissertationspreis der Vereinigung der Freunde der Universität Mainz e.V. Dissertationen mit dem Prädikat "magna cum laude"; nicht nur juristische Arbeiten.

Preis der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für weit über dem Durchschnitt liegende Dissertationen.
Weit über dem Durchschnitt liegende Dissertationen; nicht nur juristische Arbeiten.

Förderpreis der Dr. Feldbausch-Stiftung.
Hervorragende wissenschaftliche Arbeiten (Promotion, Diplomarbeit o.ä.) auf dem Gebiet des Rundfunkrechts und der Rundfunkökonomie.