Studiengang Rechtswissenschaft

Die juristische Abteilung des Fachbereichs bietet den traditionellen Studiengang Rechtswissenschaft und zwei international bestimmte Magister-Studiengänge eigener Art an, einen Magister-Studiengang des deutschen und des ausländischen Rechts und einen Magister-Studiengang für im Ausland graduierte Juristen (LL.M.).

Professor Dr. Arndt Teichmann: » Nachdem es schwieriger geworden ist, in den traditionellen Berufsfeldern, Justiz und Verwaltung, eine Anstellung zu bekommen, müssen - und können - Juristinnen und Juristen in vielfältigen anderen Bereichen eine berufliche Position finden. Das Studium der Rechtswissenschaft in Mainz bereitet darauf vor. Das geschieht zum einen durch die »klassische« Ausbildung, in der die spezifische Art des Erkennens juristischer Konflikte und des Lösens juristischer Probleme vermittelt wird, zum anderen durch das Bilden fachlicher Ausbildungsschwerpunkte und schließlich durch Vermittlung von Studienplätzen an ausländischen Partneruniversitäten. Auf diese Weise kommen wir den individuellen Fähigkeiten und Neigungen entgegen und ermöglichen die fachliche Profilierung für den Arbeitsmarkt.«

Der traditionelle Studiengang Rechtswissenschaft schließt mit dem Ersten Staatsexamen ab und hat den methodisch geschulten, fachlich umfassend gebildeten, nach persönlicher Neigung und gesellschaftlichem Bedarf vielfältig verwendbaren »Einheitsjuristen« zum Ziel. Dabei ermöglicht er selbstverständlich berufsorientierte Spezialisierungen, die mit wissenschaftlicher Vertiefung einhergehen. Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiums in Mainz sind auf die berufspraktische Weiterbildung zum Richter oder Anwalt, auf leitende Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung, in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und in Verbänden, sowie auf Aufgaben in Erwerbsunternehmen bestens vorbereitet.

Die Kenntnisse Mainzer Juristen gründen tief und reichen weit. Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und juristische Methodenlehre sind verbindliche, das Woher und Wohin, die Bedingtheiten und die Gestaltungsaufgaben »des Rechts« reflektierende Grundlagenfächer des rechtswissenschaftlichen Studiums. Ein einsichtsvolles und erfolgreiches Studium der dogmatischen »Kerngebiete« des Rechts setzt die Beschäftigung damit voraus.

Jene Kerngebiete liegen im Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und privaten Einrichtungen regelt, Öffentlichen Recht, in dem es um die rechtlichen Beziehungen der Privatpersonen und der privaten Einrichtungen zu den öffentlichen Einrichtungen und um deren rechtliche Beziehungen zueinander geht, Strafrecht, das Umfang und Inhalt der staatlichen Strafbefugnis bestimmt. Auf die Kerngebiete konzentriert sich das rechtswissenschaftliche Studium in Mainz. Es konzentriert sich darauf für alle Studierenden mit wissenschaftlichem Anspruch in praktischer Absicht.

Curriculum und Didaktik der juristischen Ausbildung sind in Mainz auf die beziehungsreiche Vermittlung von Gesetzeskenntnis einerseits und von juristischen Denk- und Deutungsweisen andererseits angelegt, weil eins ohne das andere fragmentarisch bliebe. Mainzer Juristen sollen entscheidungsfähige und denkende Juristen sein. Und dazu Juristen, die sich, ihren besonderen Begabungen und Interessen folgend, auf einem Gebiet der Rechtswissenschaft vertiefte Kenntnisse erworben haben. Dazu dient ein exemplarisches Wahlfachstudium.

Das Rechtsstudium in Mainz bietet Ihnen eine Alternative zum Repetitor. Das ganze Jahr über, auch während der vorlesungsfreien Zeit, bieten die Professoren selbst und selbstverständlich kostenlose Kurse an, die durch kompakte und kompetente Wiederholung des prüfungsrelevanten Stoffs gezielt aufs Erste Staatsexamen vorbereiten. Erfolgversprechender kann Examensvorbereitung nicht sein - Examensvorbereitung auf »Meenzer Art« halt.