Eine Professur besteht aus einem Universitätsprofessor, seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern und seinem Sekretariat. Die Professuren teilen sich nach den großen Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht auf.
Eine Professur besteht aus einem Universitätsprofessor, seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern und seinem Sekretariat. Die Professuren teilen sich nach den großen Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht auf.