Diplom-Jurist

Verleihung des Grades Diplom-Juristin/Diplom-Jurist

Anträge auf Verleihung des akademischen Grads können schriftlich beim Dekanat des Fachbereichs gestellt werden. Beachten Sie bitte die Voraussetzungen von § 3 Abs. 3 der  Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“.

Die Verwaltungsgebühr gemäß § 3 Abs. 1 der Ordnung Diplom-Jurist/in in Höhe von 80,00 Euro ist wie folgt zu überweisen:

Empfänger Landeshochschulkasse Mainz
Bank Deutsche Bundesbank Mainz
BIC MARKDEF1550
IBAN DE25 5500 0000 0055 0015 11
Verwendung Diplom-Jurist-Gebühr - 6101-8230100-53102

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