Verleihung des Grades Diplom-Juristin/Diplom-Jurist
Anträge auf Verleihung des akademischen Grads können schriftlich beim Dekanat des Fachbereichs gestellt werden. Beachten Sie bitte die Voraussetzungen von § 3 Abs. 3 der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“.
Die Verwaltungsgebühr gemäß § 3 Abs. 1 der Ordnung Diplom-Jurist/in in Höhe von 80,00 Euro ist wie folgt zu überweisen:
Empfänger | Landeshochschulkasse Mainz |
Bank | Deutsche Bundesbank Mainz |
BIC | MARKDEF1550 |
IBAN | DE25 5500 0000 0055 0015 11 |
Verwendung | Diplom-Jurist-Gebühr - 6101-8230100-53102 |