Als Institut werden hier selbstständige, wissenschaftliche Einrichtungen verstanden, die es sich zu Aufgabe gemacht haben, zu einem bestimmten Thema vertieft wissenschaftlich zu arbeiten, und die organisatorisch oder personell mit der Abteilung Rechtswissenschaft der Mainzer Universität verbunden sind.
In diesen Einrichtungen wird trotzdem der Praxisbezug groß geschrieben. Diese "Institute" dienen sowohl der Forschung als auch der Lehre.
Ohne diese Einrichtungen, die zum großen Teil aus "Dritt" - das heißt aus Fremdmitteln - unterhalten werden, wären die Studenten und die Wissenschaft sowie die Praxis um viele Publikationen und Seminare ärmer.