Das Ziel des Studenten der Rechtswissenschaften heißt in der Regel Volljurist. Aus diesem Grunde gliedert sich die juristische Ausbildung in zwei große, voneinander unabhängige Abschnitte: Das Universitätsstudium und den praktischen Vorbereitungsdienst (Referendarzeit).
Auf den ersten Abschnitt dieses Weges bereitet die universitäre Ausbildung vor: sie endet nach dem Universitätsstudium mit der Prüfung zum Ersten Juristischen Examen, welches in einen staatlichen Teil und einen universitären Teil aufgegliedert ist. Daran schließt sich ein 2-jähriger Vorbereitungsdienst an, in dem der Rechtsreferendar nicht mehr im Rahmen einer universitären Ausbildung, sondern im Staatsdienst auf die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereitet wird.