Promotion

Die Promotion, der Erwerb eines Doktortitels, setzt die Anfertigung einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) voraus, durch welche die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen und ein Erkenntnisfortschritt für die Rechtswissenschaften geleistet wird.

Verschiedene Gründe können eine/n Juristen/in veranlassen, nach Abschluss des Studiums eine Promotion anzustreben. Erforderlich ist auf jeden Fall das Interesse an rechtswissenschaftlicher Forschung und eine besondere wissenschaftliche Begabung.

Eine Promotion erscheint dann sinnvoll, wenn die jungen Jurist/innen sich zu spezialisieren suchen, um etwa ihre Chancen in der freien Wirtschaft oder als Rechtsanwalt/in zu verbessern, oder um die wissenschaftliche Laufbahn zu beschreiten. Insoweit stellt eine Promotion eine Zusatzqualifikation dar, die auf dem Arbeitsmarkt Vorteile vor anderen Bewerbern/innen verschaffen kann.

Voraussetzung für eine Promotion in Mainz ist, dass die Bewerber/innen die erste oder die zweite juristische Prüfung mindestens mit der Note "vollbefriedigend" bestanden haben.

Diese Bedingung erfüllen etwa 15 Prozent der Examensabsolvent/innen. Von dieser Erfordernis kann der Fachbereichsrat auf Antrag eines/r Professors/in oder Privatdozent/in eine Befreiung erteilen, wenn ein/e Bewerber/in in einer romanistischen, germanistischen oder kanonistischen Übung oder an einem rechtswissenschaftlichen Seminar am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität teilgenommen und in dieser Lehrveranstaltung eine mindestens mit der Note "gut" bewertete Hausarbeit (Referat) angefertigt haben. Bei der Exegese handelt es sich um die Erklärung und Auslegung einer historischen Textstelle.  . Auch mit einem im Ausland erworbenen qualifizierten Hochschulabschluss ist eine Promotion an der Uni Mainz möglich.

 

Die Promotionsleistungen bestehen in der Anfertigung einer Dissertation und einer mündlichen Prüfung. Eine Dissertation ist eine selbständige wissenschaftliche Arbeit, in der ein wissenschaftlich noch nicht geklärtes Problem einer Lösung zugeführt werden soll. Das Thema wird mit einem/r Professor/in oder Privatdozenten/in des Fachbereiches als wissenschaftlichem/r Betreuer/in vereinbart. Für die Bearbeitung sollten eineinhalb bis zwei Jahre veranschlagt werden.

 

Nach der Annahme der Dissertation muss sich der/die Doktorand/in einer mündlichen Prüfung unterziehen (Rigorosum). Sie besteht aus einem wissenschaftlichen Gespräch mit dem/der Bewerber/in über seine/ihre Dissertation sowie einer Prüfung in einem vom dem/der Bewerber/in zu wählenden Grundlagenfach.

 

Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der mindestens aus dem/der Betreuer/in der Dissertation und einem/r weiteren Hochschullehrer/in bzw. Privatdozenten/in des Fachbereiches besteht. Nach erfolgreicher Prüfung muss die Dissertation veröffentlicht bzw. ein abgeschlossener Verlagsvertrag zur Veröffentlichung der Arbeit und eine Bürgschaft vorgelegt werden. Erst danach vollzieht der/die Dekan/in des Fachbereiches die Promotion, wodurch die Befugnis zum Tragen des Doktortitels erlangt wird.

 

Einzelheiten sind aus der Promotionsordnung des Fachbereiches Rechtswissenschaft der Universität Mainz zu entnehmen.

Link: https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PromO_Dr_jur_aktuell.pdf

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